
Schadensgutachten
Die nachfolgenden Kosten trägt die gegnerische Versicherung, vorausgesetzt Sie sind Geschädigter und somit unverschuldet am Unfallhergang.
- Reparaturkosten
- Werkstattkosten
- Gutachtenerstellung
- Kostenvoranschlag bei Schäden unter 750€
- Nutzungsausfall
- Mietwagengebühr
- Eventuelle Anwaltskosten
- Eventuelle Abschleppkosten
- Wertminderung
Wertgutachten
Ein aktuelles KFZ Wertgutachten hilft Ihnen dabei, Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In Ihrem Wertgutachten sind alle wesentlichen, veränderten und wertsteigernden Maßnahmen festgehalten, die Sie an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben.


Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung erfolgt nach der Reparatur des geschädigten Fahrzeuges.
Wenn Sie fiktiv abrechnen und später das Fahrzeug “günstig” reparieren lassen, dann ist es sehr zu empfehlen, eine Reparaturbestätigung vom Gutachter machen zu lassen. Dieses ist ein gern vergessener Fall.
Um den Nutzungsausfall geltend zu machen und als Beweis, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert ist, falls Sie mal wieder in einen Unfall geraten. Sonst heißt es nachher, Sie wollen doppelt abrechnen.